Wer im Land Brandenburg den Fischfang
mit der Friedfischhandangel ausübt (Mindestalter 8 Jahre),
benötigt dafür keinen Fischereischein.
Das entbindet jedoch nicht davon, die rechtlichen Bestimmungen
in Bezug
auf das Fischereirecht sowie Natur- und Tierschutz zu beachten.
Folgende Papiere sind dennoch notwendig:
- Aktuelle Marke für die Fischereiabgabe (Jahres- bzw. Fünfjahresmarke)
- Angelkarte (Tages - oder Wochenkarte mit eingetragenem Datum für die Gültigkeit)
- Optional auch zusätzlich eine Nachtangelkarte
- Personalausweis (außer Kinder)
Wichtige Informationen, nicht nur für Angel-Einsteiger ;) gibt es u. a. in der Broschüre (PDF) des Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Hinweis in eigener Sache:
Bereits ab einem Erwerb von sechs Tageskarten ( bei Kindern/Jugendlichen vier Tageskarten )
wäre eine Mitgliedschaft in unserem Verein günstiger.