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Wer im Land Brandenburg den Fischfang
mit der Friedfischhandangel  ausübt (Mindestalter 8 Jahre),
benötigt dafür keinen Fischereischein.
Das entbindet jedoch nicht davon, die rechtlichen Bestimmungen
in Bezug auf das Fischereirecht sowie Natur- und Tierschutz  zu beachten.

Folgende Papiere sind dennoch notwendig:

- Aktuelle Marke für die Fischereiabgabe (Jahres- bzw. Fünfjahresmarke)
Angelkarte (Tages - oder Wochenkarte mit eingetragenem Datum für die Gültigkeit)
- Optional auch zusätzlich eine Nachtangelkarte
- Personalausweis (außer Kinder)

Wichtige Informationen, nicht nur für Angel-Einsteiger ;) gibt es u. a. in der Broschüre (PDF)  des Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) 

Angelkarten sowie  Fischereiabgabemarken gibt es in vielen Angelgeschäften bzw. beim Landesanglerverband (LAV)
auch als Online-Angelkarten:  Link zum Shop des LAV - Brandenburg.


Angelkarten
Hinweis in eigener Sache:

Bereits ab einem Erwerb von sechs Tageskarten ( bei Kindern/Jugendlichen vier Tageskarten ) wäre eine Mitgliedschaft in unserem Verein günstiger.